Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Samtliche vertraglichen Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen zwischen der beauftragten Tätowiererin und dem/der Kunde*in oder diversen Person.
(2) Kinder werden nicht tätowiert Jugendliche ab einem Alter von 15 Jahren und Personen, welche unter Betreuung stehen werden in Einzelfällen nach freier Einschätzung dann tätowiert, wenn bei der Terminvereinbarung eine nachweislich erziehungs- oder betreuungsberechtigte Person anwesend ist, ihre Zustimmung zu der Durchführung der Tätowierung schriftlich erklärt und die Zustimmung sämtlicher weiterer abwesender Betreuer*innen ebenfalls schriftlich erklärt wird.
(3) Der/Die Kunde*in oder diverse Person verpflichtet sich mit dem Vertragsschluss über eine Tätowierung zur Zahlung einer Anzahlung. Diese muss innerhalb einer Woche nach Termin Vereinbarung per Überweisung oder Kartenzahlung an die jeweilige Tätowiererin geleistet werden. Diese dient als Bestätigung des Tattootermins als auch zur Abgeltung des Aufwandes der jeweiligen Terminvorbereitung. Die Anzahlung wird beim Termin mit dem Restbetrag verrechnet; bei mehreren Sitzungen erfolgt die Verrechnung nach dem letzten Termin.
Bei einer Absage bis 3 Werktage vor dem Termin wird die Anzahlung zurückerstattet, sofern der/die Kunde*in oder diverse Perrson kein Motiv erhalten hat. Hat der/die Kunde*in bereits ein Motiv erhalten entscheidet die Künstlerin über die Höhe der Aufwandsentschädigung, die mit der Anzahlung verrechnet wird. Die Bildrechte der erstellten Motive bleiben bei der Künstlerin auch wenn der Termin nicht stattgefunden hat und die Anzahlung einbehalten wurde.
Bei nicht fristgerechter Absage, Nichterscheinen oder zu spätem Kommen wird die Anzahlung einbehalten. Bei nicht vorhersehbaren kurzfristigen Absagen, z.B. wegen Krankheit, bleibt die Anzahlung bestehen, sofern innerhalb einer Woche ein neuer Termin vereinbart wird. Findet auch dieser neue Termin nicht statt, erfolgt keine Rückerstattung. Eine Terminverschiebung ist maximal zweimal in Folge möglich; danach wird die Anzahlung einbehalten und kein weiterer Termin vergeben. Mit Leistung der Zahlung stimmt der/die Kunde*in oder diverse Person den genannten Geschäftsbedingungen zu.
Anzahlungsbeträge nach Tattoopreisen
ab 80€ – 50€ Anzahlung
ab 400€ – 100€ Anzahlung
ab 800€ – 150€ Anzahlung
Zu leisten innerhalb von einer Woche nach Terminbverinbarung per Banküberweisung auf das Konto der jeweiligen Künstlerin.
(4) Die Zahlung des Honorars erfolgt unmittelbar nach Durchführung eines Jeden Termins in der mit der Tätowiererin vereinbarten Zahlungsform.
(5) Die Durchführung eines Jeden Termins steht unter dem Vorbehalt, dass der/die Kund*in oder diverse Person, sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher der Durchführung der Tätowierung entgegensteht.
Hierzu zählen insbesondere
•Alkohol-oder Betäubungsmittelintoxikation,
• Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.
• Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika.
• Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren,
• Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel.
• Ein unzumutbarer hygienischer Zustand des/der Kunde*in oder diversen Person
• Ein Geistes- oder Reifezustand, welcher der wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung entgegensteht
• Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin oder diversen Person
Dasselbe gilt, wenn der/die Kunde*in oder diverse Person sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Durchführung der Behandlung als unsicher erscheinen lässt. Der/die Kunde*in oder diverse Person hat vor jedem Termin eine schriftliche Einwilligungserklärung abzugeben. Unterlässt er dies oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten der Person vor, welcher der Durchführung des Jeweiligen Termins entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den/die Kunden*in oder diversen Person aufgrund von Umständen, die er/sie/divers zu vertreten hat.
(6) Soweit es sich bei der gewünschten Tätowierung um ein Cover. Up handelt wird keine Gewähr dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringenden Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut sowie Narbenbildung kommen kann.
Für die Folgen solcher Reaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover-Up Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nicht absehbar ist, wie viele Sitzungen zur Fertigstellung des Werks notwendig werden.
(7) Soweit es auf zu tätowierenden Hautrealen im Vorfeld der Tätowierung zu einer Laserbehandlung gekommen ist, kann dies die Qualität und Haltbarkeit der Tätowierung nachteilig beeinflussen. Dasselbe gilt für bereits vernarbte Hautareale. Für unerwünschte optische Effekte, Farbabweichungen, Narbenbildungen, Farbverläufe, Wundheilungsstörungen und/oder sonstige unerwünschte Folgen der Tätowierung laserbehandelter oder anderweitig vernarbter Haut kann ebenfalls keine Haftung übernommen werden.
(8) Für die orthografische Richtigkeit einer Tätowierung – gleich in welcher Sprache – wird keinerlei Haftung übernommen. Dasselbe gilt für Datumsangaben etc. in fremden Formaten. Der/die Kunde*in oder diverse Person wird ausdrücklich aufgefordert, sich vor der Durchführung der eigentlichen Tätowierung zu versichern, dass der gewünschte Schriftzug die gewünschte Schreibweise und korrekte Rechtschreibung aufweist.
(9) Für Komplikationen, welche außerhalb unserer Beherrschbarkeit liegen (z. B. Pigmentmigrationen – sogenannte Blowouts – aufgrund einer dafür prädestinierten Hautbeschaffenheit, allergische oder nichtallergische Fremdkörperreaktionen sowie fototoxische Reaktionen auf eine Tätowierfarbe, usw.) können wir keine Haftung übernehmen.
(10) Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigungen einer Tätowierung etc.) infolge von Nachsorgefehlern oder Nachlässigkeiten durch den/ die Kunden*in oder diverse Person wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der/ die Kunde*in oder diverse Person wird aufgefordert, sich an die ihm/ihr/divers überlassene Pflegeanleitung zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufs unmittelbar mit uns in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen oder Komplikationen – außerhalb unserer Geschäftszeiten einen fachlich versierten Arzt aufzusuchen.
(11) Sollte es im Zuge der Abheilung einer Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der/die Kunde*in oder diverse Person ein unentgeltliches Nachstechen nur dann verlangen, wenn diese ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termins haben oder durch nachteilige Umwelteinflüsse (UV-Exposition) entstanden sind. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich. Soweit der/die Kunde*in oder diverse Person nicht binnen 12 Monaten nach Vollendung der Tätowierung anzeigt, dass ein unverschuldeter Farbverlust eingetreten ist, wird vermutet, dass ein solcher durch den/die Kunden*in oder diversen Person verschuldet oder durch Umwelteinflüsse entstanden ist.
(11) Erfüllungsort für die Nachstechtermine ist das im Einzelfall besprochene Tattoostudio – in der Regel „Atelier Charisma in Offenburg“.
Für die Vereinbarung und Durchführung eines Nachstechtermins gelten die Regelungen der Ziffern 3 zur Terminabsage sowie der Ziffer 5.entsprechend.
(12) Der/die Kunde*in oder diverse Person gewährt der Tätowiererin ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Arbeit anfertigt. Die Tätowiererin gewährt dem/der Kunden*in oder diversen Person ein unentgeltliches, inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an der Tätowierung. Dieses Recht schließt eine kommerzielle Nutzung, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Verwendung nicht ein. Hierzu ist eine Zustimmung der Tätowiererin einzuholen.
(13) Es gelten ergänzend die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches in der jeweils gültigen Fassung soweit diese nicht zu diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen.
Atelier Charisma GbR Vertreten durch Carrolin Schulz,Christiane Reilly und Maria Schatz
Kittelgasse 1 in 77652 Offenburg